Radio Verein :

1. Abstimmungen
Unseren Verein Abstimmungen werden geheim und extern bearbeitet, so das kein Nachweis an Personen bezogenen Daten nachvollziehbar ist.
Jedes Vereinsmitglied hat hier 1 Stimme.
Alle weiter Daten sind auf der Internetseite https://abstimmen.online nachzulesen, wo auch die externen Abstimmungen für den Verein ablaufen.
Für die jeweiligen Abstimmungen wird es eine Benachrichtigung per eMail an alle Vereinsmitglieder geben.
In dieser eMail befindet sich jeweils der  Link sowie der Abstimmungs-Code.
Muster Beispiel für eine eMail Inhalt „Der momentan gültige Code bis zum xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr Link “
Das Wahlergebnis wird von der Schriftführerin gesichert aufbewahrt und notiert.
Datenschutz Erklärung von abstimmen.online
abstimmen.online
Die Audio Besprechungen werden in  unserem eigenem Teamspeak geführt.
Dieser ist für Jedermann zugänglich, ohne ein Passwort für den Server.
Jedoch sind nicht alle Rechte dort für Jedermann freigeschaltet.
Zu unseren Teamspeak benötigt man das Teamspeak Client Programm, das man sich kostenlos zum Beispiel unter
https://www.chip.de/downloads/TeamSpeak-3-64-Bit_39501601.html downloaden kann.
Alle Vereinsbesprechungen können hier von dem Schriftführer aufgezeichnet werden, und werden nochmals schriftlich dokumentiert.
Bevor die Audio-Aufnahme im Teamspeak gestartet wird, wird diese angesagt im Teamspeak.
Unser Teamspeak Daten sind folgendt IP Adresse 188.40.253.126 Port 9987.

2. Vereinsgebühren
Diese finden Sie unter https://radioverein.livezwei.de/vereinsgebuehren/

3. Vereinsatzung
Unsere Vereinsatzung und weiteres zum Verein finden Sie hier unter :  https://radioverein.livezwei.de/vereinsatzung/

4. Musik aufnahme
Es ist bei grundsätzlich verboten über unseren Stream sogenannte Musikaufnahmen zu tätigen.
Es ist auch nicht erlaubt von einem anderen Moderator während seiner live Sendung seine Sendung aufzuzeichnen, und weiterzugeben.
Eigene Sendungaufname sind nur von Moderator die eine live Sendungen ausübt erlaubt, jedoch ist die Weitergabe an 2 Personen verboten.
Ausnahme ist hier nur eine Aufforderung von Behörden dies auszuhändigen

Modertoren  Regel, Bedingungen, Rechte:

1. Tester Stream
Jeder Moderator vom Radio livezwei kann kostenlos, ohne eine Gebühr sein Sendeprogramm und dessen Einstellungen auf den sogenannten Tester Stream testen und einstellen.
Bei diesem Stream handelt es sich nicht um ein Stream der NICHT für die Öffenlichkeit gedacht ist.
Dieser Stream ist ausschließlich dazu gedacht um etweilige Fehler im jeweiligen Sendeprogramm zu finden und zu beheben.
Es haftet alleine der jeweilige Moderator für die gesendeten Daten dort.
Jeder Art eines  Missbrauch wird zum Ausschluss, nicht nur für diesen Tester Stream nach sich ziehen.
Nach dem jeweiligen Überprüfen des Sendeprogrammes zum Senden auf dem Hauptstream wird der Zugang zum Tester Stream gesperrt.

2. Sendeplan
Jeder Radio Moderator kann sich  in den Sendeplan eintragen und wieder selbst herauslöschen.
Eine Eintragungspflicht besteht nicht, jedoch wird gebeten sich min. 5 Tage vor einer Sendung  im Sendeplan einzutragen,
dass herauslöschen bitten wir vorab eine Meldung an die Sendeplanung zu schicken damit diese Bescheid weiß.
Erfolgt eine mehrfache Löschung der Sendung selbst (nach M1 mal), ohne das dies der Sendeplanung mitgeteilt wurde,
kann dies unter Umständen zum Ausschluss als Moderator im Radio führen.

3. Sendungen
Die Moderatoren haben das Recht Ihre Sendungen selbst zu gestalten.
Sendungen die unter Ausübungen von Drogen, Alkohol, diskriminierende,  rechtsradikale, pornografische, gewaltverherrlichende Wörter  ausgeübt werden, sind dem Vereins Vorstand sofort zu melden.
Diese Sendungen werden dann vom Vereins Vorstand  gestopt und der jeweilige Moderator für min 24 Stunden für das Senden gesperrt.
Bei einen Wiederholungsfall kann dies zum Ausschluss als Moderator bei Radio livezwei führen.
Das Senden von unautorisierten Musikaufnahmen, Musikstücke die auf der Schwarzen Liste stehen, oder auch sog. Bootlegs (unautorisierte Konzertmitschnitte) und Aufnahmen ist verboten.
Das Senden von Musikstücke, die sich auf illegalen Internetplattformen besorgt worden sind ist verboten zu senden.
Ein Moderator, der nur für das Senden im Radio ehrenamtlich tätig ist, wird vorgeben das dieser min. 2-mal in der Woche eine live Sendung zu senden hat.
Da der momentane Stream sich um ein Laut FM Stream handelt, ist es Pflicht vor einer Livesendung und während einer Livesendung den Jingle von Laut FM alle 30 Minuten 1mal zu senden.

4.Eventsendungen
Radio Eventsendungen sind im Vorfeld min. 12 Wochen im Voraus mit dem Vorstand zu klären.
Eine spontane Eventsendung mit Verlosung von einem Moderator die nicht mit dem Vorstand abgesprochen wurde, kann der Verein den jeweiligen Moderator zu Schadenansprüchen von 3. Personen heranziehen.
Der Verein und das Radio haftet für einene solche Eventsendung nicht.
Eventsendungen können von Vereinsmitgliedern in einer Vereinssitzung vorgeschlagen werden.
In den Eventsendungen sind grundsätzlich alle Vereinsmitglieder und Radio Moderatoren sowie Verwandschaft des 1-2 Grades bei einer Verlosung oder Gewinnspiel ausgeschlossen.
Eventsendungen die dem Verein, Radio und dem Moderator zugetragen wurden, haftet der Verein, Radio sowie der sendete Moderator nicht für seine Richtigkeit oder Ausübungen.

5.Radio Chat
Im Chat gelten die Allgemeine Regeln die unter https://radio.livezwei.de/allgemeines/ nachzulessen sind.

6. Krankheitsfall, Ausfall, Urlaub
In einem Krankheitsfall oder Ausfall  ist umgehend die Sendeplanung zu informieren.
Ist während dem Krankheitsfall von diesem Moderator eine Eventsendung geplant, so hat dieser Moderator für einen Ersatz zu sorgen.
Gibt es  jedoch keinen Ersatz Moderator für die geplante Eventsendung, kann diese Eventsendung unter Umständen kostenpflichtig vom Verein gegenüber dem geplanten Moderator der Eventsendung abgesagt werden.
Ist eine Kommunikation mit dem jeweiligen Moderator über 2 Wochen hinweg nicht möglich, auch nicht vom Vorstand kann dies zum Ausschluss als Moderator vom Radio livezwei nachsichführen.
Jeder Moderator kann sich mit einer einfachen schriftlichen Meldung bei der Sendeplanung melden.
In welchen Zeitraum dieser nicht da ist. Wird diese Zeit überschritten und die Sendeplanung oder der Vorstand bekommen keine neue Meldung,
nach Ablaufen der Zeit um 3 Tage von Moderator so wird davon auszugegangen das dieser nicht mehr für das Radio als Moderator zur Verfügung steht.

7. Musik Promotionen
Alle Musik Promotionen, die für den Moderator zur Verfügung gestellt worden sind, sind ausschließlich für den Internetradio livezwei Stream.
Alle hierfür zur Verfügung gestellten Dateien unterliegen der Urheberrechtsform.
Es ist strengstens Verboten die verfügten Dateien sich eine Sicherungskopie, Kopie, in einem anderen Radio (egal in welchem Radio Form) abzuspielen oder anderen Personen weiterzugeben, zugänglich zu machen.
Bei einem verstoß oder sogar einem nachweislichen verstoß des Moderators können Schadenansprüchen von 3. Personen an den jeweiligen Moderator herangezogen werden.
Dies geltet auch für eine Sondersendung oder zu einer geplanten Eventsendung.

8.Rechte
Jeder Moderator hat in unseren Chat, das Hausrecht dies ist ersichtlich unter 9. unter https://radio.livezwei.de/allgemeines/.
Musikwünsche, die dem Moderator zugetragen wurden, darf der Moderator, wenn diese nicht in seiner Sendung hineinpassen löschen.
Für den Moderator besteht grundsätzlich keine Pflicht zugetragene Musikwünsche oder Grüße in einer live Sendung zu spielen,oder durchzugeben.
Dies geltet vor allem, wenn sich diese Musikwünsche oder Grüße mit Drogen, Alkohol, diskriminierende, rechtsradikale, pornografische, gewaltverherrlichende Texte, Grüße vorhanden sind.
Jeder Moderator hat das recht Eventsendung zu betreiben, sofern diese vorab mit der Sendeplanung und Vorstand schriftlich abgesprochen wurde.
Ein Moderator hat das recht, wenn er für eine Eventsendung vorgeschlagen wurde, in einer Sitzung dies abzulehnen, wenn dies nicht in sein Genre entspricht oder dies wegen Zeitmangel nicht möglich ist.
Jeder Radio Moderator hat das Recht sich selbst in den Sendeplan eintragen und wieder selbst herauslöschen, unter unter berücksichtigung von 2 und 11.
Der Moderator hat das recht auf seine Meinungsäußerung (Sachlich und unpersönlich) in einer Teamsitzung zu äußern und zu tätigen unter berücksichtigung von 10.

9.Sendeprogramm des Moderators
Jeder Moderator hat sich selber um sein Sendeprogramm zu kümmern. Dabei ist es unerheblich, um welches Sendeprogramm es sich handelt.
Bei Illegalen Sendeprogramme, oder sogar gecrackte Versionen von Sendeprogramme kann das Radio hierzu keine Hilfestellungen dazu geben.
Hat der Moderator für das Senden kein eigenes Sendeprogramm, so wird ihm ein Sendeprogramm vom Radio zur Verfügung gestellt.
Jedoch wird dieses Sendeprogramm vom Radio nur für die Zeit, die er als Moderator ehrenamtlich tätig ist im Radio ausgeliehen gegen eine Gebühr.
Dabei handelt es sich um eine legale Version eines Sendeprogramm .

10. Umgang miteinander
Voraussetzung ist dafür der höfliche gegensätzliche Umgang miteinander.
Jeder hat sein recht auf seiner Meinung zu vertreten im Radio Team als Moderator.
Jedoch wird dies eingeschränkt, wenn es sich um äußeren von diskriminierende, rechtsradikale, pornografische, gewaltverherrlichende Äußerungen gegenüber andere Moderatoren,
oder sogar gegenüber Vereinsmitglieder geht.
In diesen Fählen kann es unter Umständen nicht nur zum Ausschluss vom Radio Team kommen.
Der Respekt gegenüber anderen Meinungen solte gegeben sein.
Wichtige Themen sind Sachlich und Unpersönlich zu diskutieren.
Themen die unter anderen sich um die Sogenannten „meine Hörerzahlen sind besser“ gehen, sind grundsätzlich tabu.

11.Moderator unter 18 Jahre
Moderatoren unter 18 Jahre ist das Senden oder vorbereiten einer Sendung (Eventsendung) nur mit einem schriftlichen und unterschriebenen Einverständnis aller Erziehungsberechtigten erlaubt.
Dabei bleibt die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten erhalten.
Ein Minderjähriger Moderator darf keine Sendung ab 20 Uhr mehr senden, auch nicht mit einer schriftlichen Erlaubnis aller Erziehungsberechtigten.
Auch das Betreten des Hauses eignen Chat ist ab 20 Uhr für Minderjährige nicht erlaubt ( siehe dazu 10 unter https://radio.livezwei.de/allgemeines/ ).
Eine Eintragung einer Sendung im Sendeplan von Minderjährigen, erfolgt nur gemeinsam mit allen Erziehungsberechtigten.
Dabei ist eine Rücksprache mit der Sendeplanung zwingend gegeben.
Erfolgt keine Rücksprache mit der Sendeplanung so wird diese eingetragene Sendung wider aus dem Sendeplan heraus gelöscht, sowie eine Benachrichtigung an aller Erziehungsberechtigten getätigt.
Wird dabei festgestellt das sich der Minderjährige des Öfteren alleine in den Sendeplan einträgt, kann dies nicht nur zur einer längeren Sperrung als Moderator nach sich führen.

12.Sendenvorbereitung / Sendungwiderholung
Es ist erlaubt für seine eigne Sendung sich vorzubereiten. Dazu zählen unter andere Informationen, eigene Sendeaufzeichnungen, Hintergrundinformationen.
Zum Senden der eigne Sendeaufzeichnung ist dabei zu achten, das Titel und Interpreten, wenn es technisch möglich ist übertragen werden.
Ist dies nicht der Fahl, so muss immer vom sendenden Moderator dies schriftlich dokumentiert werden, welche Titel und Interpreten gesendet wurden.
Für die Dokumentation hierfür haftet alleine der gesendete Moderator.
Eine Sendung darf nur maximal 1–2 Mal wiederholt gesendet werden.

13.AGB
Der Verein behält sich das Recht vor, jederzeit die hier aufgelisteten AGB und Modertoren  Regel, Bedingungen, Rechte zu verändern oder zu ergänzen.
Radio Modertoren  Regel, Bedingungen, Rechte wurden zur besseren Verständigung in der männlichen Textform verfasst.